Zusätzliche Bestimmungen zur Vermeidung von COVID 19 Notfällen
Bitte lesen Sie sorgfältig die folgenden, zusätzlichen Bestimmungen, die aufgrund der aktuellen SarsCoV-2 Pandemie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allgemeinen Beförderungsbedingungen von MSC Cruises S.A./Genf ergänzen. Sie gelten für Ihren Pauschalreisevertrag, um die außerordentlichen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen von MSC zum Schutz der Passagiere vor dem Risiko einer Covid 19 Infektion zur Anwendung zu bringen. Sie gelten bis auf Weiteres für alle Buchungen von Kreuzfahrten mit Abfahrtsdatum ab dem 24. Jänner 2021. Alle übrigen Bestimmungen aus den AGB und Beförderungsbedingungen gelten unverändert weiter. Da die weltweit pandemische Situation schnelle Reaktionen und Anpassungen der nachfolgenden Regelungen von MSC erforderlich machen kann, arbeiten wir regelmäßig mit den Gesundheitsbehörden zusammen und informieren Sie über jede neue, hier nicht abgebildete, notwendige Änderung unverzüglich.
1. Sicherheitsmaßnahmen von MSC
Mit dem Ziel, die Gesundheit und Sicherheit des Passagiers während der Kreuzfahrt zu gewährleisten, hat MSC eine Reihe von Verfahren entwickelt, die während der gesamten Kreuzfahrt befolgt werden müssen, beginnend mit dem Buchungs-Prozess bis zur endgültigen Ausschiffung vom Schiff (im Folgenden auch als "Gesundheits-und Sicherheitsprotokoll von MSC Cruises" bezeichnet). Aus Sicherheitsgründen hat/oder der Kapitän das Recht, das Boarding oder die Anlandung von Passagieren, deren Verhalten gegen solche Verfahren verstößt, sowie von jedemPassagier, der nach Angaben des medizinischen Personals des Schiffes nicht reisefähig ist, auf der Grundlage des Ergebnisses einesmedizinischen Screenings und einer medizinischen Bewertung zu untersagen. Die Passagiere werden daher gebeten, die folgenden Maßnahmen sorgfältig zu lesen und zu akzeptieren:
a. Buchungs- und Einschiffungsprozess
Zum Zeitpunkt der Buchung hat der Kunde MSC die Kontaktdaten (Mobilnummer und E-Mail-Adresse) jeder Person zur Verfügung zu stellen, die in der Buchung enthalten ist. MSC gibt den Fluggästen genaue Anweisungen zur Vorbereitung des Gepäcks, das an Bord des Schiffes mitgenommen wird. Die Passagiere werden gebeten, eine Maske zu tragen und Desinfektionsmittel von zu Hause zum Schiff mitzubringen und unterwegs zu benutzen. Jeder in der Buchung genannte Passagier erhält mit dem Ticket einen Gesundheitsfragebogen, der frühestens 6 Stunden vor der Einschiffung ausgefüllt und unterschrieben werden soll. Dieser Fragebogen muss dem medizinischen Personal beim Check-in ausgehändigt werden. Eltern oder Erziehungsberechtigte sind für das Ausfüllen des Fragebogens für minderjährige Kinder verantwortlich, die mit ihnen reisen.
Bei der Einschiffung werden die Passagiere gebeten, zu bestätigen, dass ihre gesundheitlichen Bedingungen, wie zuvor im Gesundheitsfragebogen angegeben, unverändert geblieben sind.
- Abhängig von der Entwicklung des Gesundheits- und Sicherheitsprotokolls von MSC Cruises sowie den Richtlinien der nationalen und internationalen Gesundheitsbehörden kann von den Passagieren verlangt werden, dass sie sich vor der Einschiffung einem COVID-19-Test unterziehen. Die Bedingungen über den jeweiligen Zeitpunkt und die Art des Tests variieren je nach Reiseroute und internationalen Reiserichtlinien. Ein Nachweis über das Testergebnis wird bei der Einschiffung verlangt. Sollte das Testergebnis positiv sein, wird dem Passagier die Einschiffung verweigert und es wird ihm Unterstützung an Land gewährt. Alle weiteren relevanten Details werden von MSC Cruisesrechtzeitig mitgeteilt. Die Passagiere müssen gemäß den auf ihrem Kreuzfahrtticket angegebenen Zeitfenstern am Pier ankommen, um das Risiko von Massenansammlungen zu verringern. Vor dem Betreten des Schiffes und bei jeder Einschiffung nach einem Landausflug wird jeder Passagier einer Gesundheits- und Temperaturkontrolle unterzogen, die je nach Reiseroute und den internationalen Mobilitätsbeschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie variieren kann. Insbesondere bei der ersten Einschiffung kann von den Passagieren ein Nachweis darüber verlangt werden, dass sie mindestens 2 (zwei) Dosen eines von der WHO zugelassenen COVID-19-Impfstoffs erhalten haben, und dass sie einen negativen Polymerase-Kettenreaktionstest (PCR) vorweisen können.
Sollte das medizinische Personal einen Passagier als nicht reisefähig einstufen, wird diesem Passagier die Einschiffung verweigert und er wird an Land unterstützt.
b. Während der Kreuzfahrt
i. tägliche Kontrollen und medizinische Hilfe An Bord werden die Passagiere täglich Temperaturkontrollen und/oder anderen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen (COVID-Test) unterzogen, die nach Ermessen von MSC, dem Schiffsarzt oder dem Kapitän angemessen und erforderlich sind. Passagiere, die Symptome oder Fieber entwickelt haben, werden gebeten, sofort das MedicalCenter des Schiffes aus ihrer Kabine anzurufen. Die Passagiere werden gebeten, mitzuteilen von wo und wie sie angereist sind und werden isoliert. Die gleichen Maßnahmen gelten für enge Kontakte, die sich in derselben Kabine aufhalten sowie für Familienmitglieder. Beim ersten Auftreten von möglichen Krankheitssymptomen werden die Passagiere gebeten, sich an das MedicalCenterzu wenden, um Hilfe zu erhalten. Der Arzt des Schiffes behält sich das Recht vor, die Passagiere zu bitten, in ihrer Kabine zu bleiben und/oder in Verbindungmit den Symptomen im Zusammenhang mit COVID-19, auszuschiffen. Kostenlose medizinische Untersuchungen für alle COVID-19 relevanten Symptome werden während der gesamten KreuzfahrtzurVerfügung stehen.
ii. soziale Distanz und wichtigste Präventionsmaßnahmen Die Passagiere haben sich an die, gemäß den von den Behörden gegebenen Richtlinien, von MSC vorgeschriebenen Maßnahmen zur Durchführung der sozialen Kontakte zwischen den Passagieren, sowie zwischen den Passagieren und der Crew, in allen öffentlichen Räumen zu halten. Zusätzlich zur sozialen Distanz (Abstandhaltung), müssen die Passagiere, sofern in der Beschilderung an Bord nicht anders angegeben, in den öffentlichen Innenbereichen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Ausgenommen ist das Sitzen am Tisch in den Bars und Restaurants. Im Außenbereich ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nur dann vorgeschrieben, wenn ein Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, es sei denn, die Beschilderung an Bord sieht etwas anderes vor. Die Passagiere werden gebeten, häufig die Hände mit Seife und Wasser oder Handdesinfektionsmittel zu waschen und es zu vermeiden Nasen-, Augen- und Mund zu berühren, ohne vorher die Hände zu waschen. Es wird gebeten, korrekte Etiquette beim Husten oder Niesen (in die Armbeuge, nicht in die Hände) einzuhalten und Gesichtsmasken zu verwenden, wenn es nicht möglich ist, physischen Abstand zu halten. Die Zusatzleistungen an Bord können Änderungen unterliegen, die auf örtlichen Vorschriften oder anderen Einschränkungen beruhen, die in Zusammenhang mit der COVID-19-Situation stehen.
iii. Unterhaltungsaktivitäten Alle Unterhaltungsaktivitäten werden nach den an Bord zu befolgenden Protokollen organisiert, aber nicht beschränkt auf Säuberung und Desinfektion der Materialien,sondern es gelten auch begrenzte Teilnehmerzahlen,soziale Distanz (Abstandhaltung), und Tragen von Mund-Nasen-Schutz. MSC behält sich das Recht vor, nach Ermessen alle an Bord geplanten Unterhaltungen zu stornieren, wenn dadurch ein COVID-19-Infektionsrisiko entstehen könnte.
c. Landausflüge
Vollständig geimpfte Passagiere können selbstständig an Land gehen, sofern sie die Gesetze, Anordnungen und Anforderungen der örtlichen Behörden befolgen. MSC Cruises empfiehlt jedoch dringend, an MSC-Landausflügen teilzunehmen, um an Land die gleichen hohen Gesundheits- und Sicherheitsstandards wie an Bord zu gewährleisten. Nicht alle Reiseziele erlauben eine unabhängige Ausschiffung. Nicht vollständig geimpfte Gäste dürfen nicht an Land gehen, es sei denn, sie haben einen MSC-Landausflug gebucht. Für einige Ausflüge ist das digitale COVID-Zertifikat der EU (Grüner Pass) oder, für Reisende aus anderen Schengen-Ländern, das entsprechende COVID-Zertifikat erforderlich. MSC behält sich das Recht vor, keinen Passagier zurück an Bord zu lassen, der das Schiff unter Verstoß gegen die oben genannte Regel selbständig und nicht durch MSC organisiert verlassen hat.
3. VERSICHERUNG
Für alle Passagiere ist es zum eigenen Schutz verpflichtend, eine Versicherung abzuschließen, die sie speziell gegen COVID-19-bezogene Risiken wie z. B. Stornierung der Pauschalreise, Rückführungskosten, Quarantäne, medizinische Hilfe und damit verbundene Kosten sowie Krankenhausaufenthalte absichert. Der Nachweis des Versicherungsschutzes (z. B. Police, Zertifikat, Zusammenfassung der Police sowie die Versicherungssummen) muss bei der Einschiffung entweder in englischer, italienischer, deutscher, französischer oder spanischer Sprache vorgelegt werden. Passagieren, die diese Unterlagen nicht vorlegen können, wird die Einschiffung verweigert. Mit der von MSC vermittelten Covid-19-Versicherung von Europ Assistance werden für € 25,- p.P. (Nordeuropa, Mittelmeer) bzw. € 29,- p.P. (USA, Karibik, Antillen, Emirate, Saudi-Arabien, Südafrika, Südamerika, Asien und Grand Voyages) sowie € 45,- p.P. (Weltreise) eventuell entstehende Kosten im Zusammenhang mit Covid-19 übernommen. Diese Versicherung kann für Gäste mit Wohnsitz in Österreich, für Kreuzfahrten im Winter 2021/22, Sommer 2022 sowie Winter 2022/23 und nur unmittelbar mit der Buchung bzw. bis spätestens 30Tage vor Abfahrt abgeschlossen werden.
Gerne können Sie auch mit einer anderen Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl (z.B. Ihrer Reiseversicherung) in Verbindung treten. Wichtig ist nur, dass Sie den speziellen COVID-19 Schutz nachweisen können
4. DATENSCHUTZ
Die von der Gesellschaft zur Verhütung von COVID-19-Infektionen getroffenen Sicherheitsmaßnahmen erfordern die Verarbeitung einiger personenbezogener Daten, die als unter den "besonderen Kategorien von Daten" gemäß Art. 9 der Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 ("DSGVO") zu behandeln sind. Soweit möglich, wird die Einwilligung der Passagiere gemäß den Bestimmungen des Artikels eingeholt. 9(1)a DSGVO. Wenn die Einwilligung aus objektiven Gründen nicht möglich ist, aber die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist, um sicherzustellen, dass die Präventionsmaßnahmen ergriffen werden und die Ausbreitung der COVID-19-Krankheit vermieden wird, dient Art. 9(2)i als Rechtsgrundlage für die Durchführung der Verarbeitung.
Die Datenerhebung und -verarbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Fairness, Transparenz, Zweck- und Speicherbeschränkung, Datenminimierung, Datengenauigkeit sowie Vertraulichkeit und Integrität.
Die zu diesen Zwecken erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten werden nicht für andere Zwecke verwendet und nicht an Dritte außerhalb der MSC Cruises-Gruppe weitergegeben, mit Ausnahme von (a) der Nutzung ihrer COVID-19-Versicherung, (b) der Gewährleistung, dass die Gäste in Krankenhauseinrichtungen mit entsprechenden medizinischen Leistungen versorgt werden, falls eine Ausschiffung erforderlich ist, (c) , sofern erforderlich, und (d) wenn die Zustimmung des Gastes erteilt wurde.
Um weitere Informationen über die Verarbeitung der im COVID-19-Verfahren erforderlichen Daten zu erhalten und die Rechte der betroffenen Person auszuüben, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten unter dpo@msccruises.com