MSC Kreuzfahrten

KREUZFAHRTENFÜHRER

Vor der Reise


 
1 Was kommt in den Koffer?
2 Europ Assistance Komplett-Reiseschutz
3 Impfungen
4 Reisedokumente und Visa
5 Schwangerschaft
6 Getränkepakete
 
F:

Welche Kleidung nehme ich mit?

A:

Bevorzugen Sie leichte, bequeme Alltagskleidung. Auf einer Kreuzfahrt müssen Sie sich wohlfühlen! Badekleidung nicht vergessen: Alle unsere Schiffe sind mit einem Pool ausgestattet. Nehmen Sie bequeme Schuhe für die Ausflüge an Land und Sandalen oder Schuhe mit Gummisohlen für den Aufenthalt an Bord mit. Wenn Sie gern Sport treiben, vergessen Sie auch Ihre Sportkleidung nicht. Zum Schutz vor der Sonne sollte auch ein Hut oder eine Schirmmütze nicht fehlen.

Für zwei bis drei formelle Abende an Bord empfehlen wir für die Herren einen dunklen Anzug, für die Damen ein Kostüm, Cocktail- oder Abendkleid.

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F:

Fahren Sie sicher in den Urlaub mit dem Europ Assistance Komplett-Reiseschutz für MSC Kreuzfahrten.

A:

Eine kurze Übersicht der Leistungen und Vorteile des Europ Assistance Komplett-Reiseschutzes haben wir hier für Sie zusammengestellt.

VERSICHERUNGSKOMPONENTENLEISTUNGEN
Reiserücktrittversicherung
Ersatz der Stornokosten bei Nichtantritt der Reise.bis zur Höhe des Reisepreises (max. EUR 7.750,- pro Person). Selbstbehalt 20% mind. EUR 25,- je versicherte Person
Bei Erkrankung, schwerem Unfall der versicherten Person oder ihrer nächsten Angehörigen. 
Bei Impfunverträglichkeit, Schaden am Eigentum, Schwangerschaft und Arbeitslosigkeit der versicherten Person. 
Verspätungsschutz (ab 8 Stunden Verspätung)
Erstattung einer Entschädigungspauschale bei Verspätung oder Ausfall eines Fluges oder eines sonstigen gebuchten Verkehrsmittels.EUR 75,- pro Person
Übernahme der Transportkosten zum gebuchten Kreuzfahrtschiff.Übernahme von Transportkosten bis EUR 500,- pro Person
Reiseabbruchversicherung
Erstattung der entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten bei Reiseabbruch aus versichertem Grund, sofern An- und Abreise mitgebucht und versichert sind.bis max. EUR 5.000,- pro Person
Erstattung der zusätzlichen und nachgewiesenen Aufwendungen der versicherten Person für gebuchte, jedoch nicht in Anspruch genommene Leistungen.bis max. EUR 5.000, pro Person
Reisegepäckversicherung
Ersatz bei Abhandenkommen, Zerstörung, Beschädigung oder verspäteter Auslieferung des Reisegepäcks.bis EUR 2.500,- pro Person (Schmucksachen, Pelze und Gegenstände aus Edelmetall bis EUR 1.250,- pro Person)
Reisehaftpflichtversicherung
Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden.bis EUR 1.000.000,-
Auslandsreisekrankenversicherung
Weltweiter Auslandsreisekrankenschutz bei Krankheit und Unfälle während einer Auslandsreise. 
Übernahme der anfallenden Kosten für Behandlungen (ambulant und stationär).kein Selbstbehalt
Arzneimittel und Verbandmaterial (ärztlich verordnet).kein Selbstbehalt
Zahnbehandlungenkein Selbstbehalt
Organisation und Kostenerstattung des medizinisch notwendigen Transportes zur stationären Heilbehandlung.kein Selbstbehalt
Organisation und Kostenerstattung des medizinisch notwendigen Krankenrücktransportes.kein Selbstbehalt
Assistance Leistungen / Personenschutz
Kosten für Krankenbesuchebis max. EUR 1.000,- je Schadenfall
Hilfe bei Entführungen 
ArzneimittelversandVersandkosten
Rückholung von Kindern 
Benennung von Anwälten, KautionsleistungenVerauslagung bis max. EUR 12.000,- je Schadenfall
Hilfe bei Brillenverlust 
Ersatz von ZahlungsmittelVerauslagung bis max. EUR 1.600,- je Schadenfall

Bitte beachten Sie

Der Europ Assistance Komplett-Reiseschutz muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung abgeschlossen werden. Bei Reisebeginn innerhalb von 30 Tagen ab Buchungsdatum muss der Abschluss am gleichen Tag erfolgen.

VersicherungsleistungenVersicherungsbeginnVersicherungsende
Reiserücktrittversicherungab dem BuchungsdatumReisebeginn
alle anderen Versicherungenab ReisebeginnReiseende

Einige Vorschläge

  • Wenn Sie in ärztlicher Behandlung sind, vergesssen Sie nicht vor der Abreise sich Ihre Medikament zu besorgen und nehmen Sie sie, um eine Unterbrechung der Behandlung zu vermeiden, ins Handgepäck (bei Flugreisen achten Sie auf die Bestimmungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten) mit.
  • Ausweispapiere, Geld- und Krankenkassenkarten sowie Fahrkarten bzw. Flugtickets sollten stets kopiert und separat gelagert mitgenommen werden.
  • Alle Notfall-Rufnummern wie jene Ihrer Bank (Kontensperrung) sowie Geheimnummern bitte gesondert und getrennt von den Dokumenten bewahren.
  • Im Krankheitsfall kontaktieren Sie bitte umgehend unsere Notrufzentrale. Wie werden uns um alles kümmern!

Wichtig

Im Schadenfall steht Ihnen unsere Notrufnummer 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr zur Verfügung.

Per Telefon aus Österreich: 0800 281072
Per Telefon aus dem Ausland: 0039 02 58163799
Per Fax aus Österreich: 01 31389304
Per Fax aus dem Ausland: 0043 1 31389304
Per E-Mail: assistance@europ-assistance.at

Schadensunterlagen senden Sie bitte an:
Europ Assistance
Augasse 5-7
1090 Wien

ReisepreisPaketpreis pro Person
EUR 800,-EUR 46,-
EUR 1.300,-EUR 60,-
EUR 1.850,-EUR 80,-
EUR 2.350,-EUR 97,-
EUR 3.400,-EUR 125,-
EUR 5.200,-EUR 173,-
EUR 7.750,-EUR 222,-

Vertrag Nr. HIB 09 00200 AT
EUROP ASSISTANCE HOLDING IRISH BRANCH
Registergericht N° 905036-79
Sitz und ladungsfähige Anschrift Merrion Square, Dublin 2 - Irland

Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die aktuellen Versicherungsbedingungen der Europ Assistance.

Vertragsbedingungen 2009/2010 (bitte für den Download anklicken)

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F:

Muss ich mich impfen lassen?

A:

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über einen generellen Impfschutz und Prophylaxemaßnahmen sowie über Thrombose, Infektions- und andere Gesundheitsrisiken. Auf allgemeine Informationen insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten oder Tropenmedizinern wird hingewiesen. Über Maßnahmen hinsichtlich Gelbfieber, Cholera, Malaria und Typhus sollte in Abhängigkeit vom Reiseverlauf entschieden werden. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an Ihren Hausarzt, um Einzelheiten zu besprechen.

Das Gesundheitsamt für Südafrika und Namibia weist darauf hin, dass mit Beginn September 2009 alle Passagiere, die afrikanische Häfen anfahren dazu verplichtet sind, eine Bestätigung über ihre Impfung gegen Gelbfieber vorweisen müssen. Folge dessen wird allen Passagieren, die diese Bestätigung auf Kreuzfahrten in Südafrika (u.a. MSC Sinfonia am 01. April 2010) nicht vorweisen, der Zutritt an Bord verweigert.

Auskünfte über aktuelle Impfempfehlungen/-vorschriften für Reisende erteilt das Außenministerium (www. bmaa.gv.at).

MSC Crociere S.A. weist jede Haftung für die Folgen des Verhaltens von Passagieren zurück, die sich nicht an die Vorschriften zur Verhütung von Infektionskrankheiten gehalten haben.

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F:

Pass- / Einreise- / Visabestimmungen

A:

Diese Pass- und Visa-Bestimmungen beziehen sich ausschließlich auf Gäste österreichischer Staatsangehörigkeit. Für alle anderen Nationalitäten verweisen auf die zuständigen Ämter und Behörden.
Grundsätzlich gilt: Der Reisepass muss nach Reiseende noch 6 Monate Gültigkeit haben. Auch bei Kreuzfahrten zu Zielen, wo üblicherweise ein Personalausweis genügt, empfehlen wir den Reisepass, da die Einschiffung nur mit einem Personalausweis seitens der Behörden verweigert werden kann. Für diese Reisen können Sie auf eigene Verantwortung auch mit dem Personalausweis einschiffen. Sollte es diesbezüglich zu Problemen mit Behörden kommen, behalten wir uns vor, eventuelle Kosten an Sie weiterzuverrechnen.

Minderjährige: Für Minderjährige, die nach Ägypten, Marokko oder Gibraltar reisen, sind die Geburtsurkunde und der Kinderausweis nicht mehr ausreichend. Kinder unter 15 Jahren müssen daher folgende Papiere mit sich führen:
- einen eigenen Reisepass oder
- einen Eintrag im Reisepass der Eltern oder Erziehungsberechtigten

Vereinigte Staaten: Alle internationalen Gäste, die beabsichtigen, in die Vereinigten
Staaten einzureisen, unterliegen seit dem 12. Januar 2009 verschärften Sicherheitsbestimmungen. Reisende, die im Rahmen des „Visa Waiver Program" einreisen möchten, benötigen vorab eine
elektronische Online-Registrierung sowie den roten maschinenlesbaren Reisepass mit biometrischem Lichtbild, der noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig sein muss, bevor Sie zur See oder zur Luft in die USA einreisen. Die an dem „Visa Waiver Program" teilnehmenden Staaten sowie weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite: https://esta.cbp.dhs.gov/.

Für alle anderen Reisedokumente und Visa wenden Sie sich bitte an Ihr Reisebüro.

 

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F:

Kann ich während der Schwangerschaft an einer Kreuzfahrt teilnehmen?

A:

Schwangere Frauen sollten sich unabhängig von ihrem Schwangerschaftsstadium vor der Reise ärztlich beraten lassen.

Reisende, die am Ende der Kreuzfahrt in der 23. Schwangerschaftswoche oder darunter sind, müssen sich von einem Arzt ihre Fähigkeit zur Reise an Bord des Schiffs unter Berücksichtigung der jeweiligen Route bestätigen lassen. Das Unternehmen kann Buchungen für Frauen, die am Ende der Reise in der 24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus sein werden, nicht annehmen oder diese Frauen nicht befördern.

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F:

Kann ich Getränkepakete im Voraus buchen?

A:

MSC Kreuzfahrten bietet seinen Kunden die Möglichkeit, Getränkepakete im Voraus zu buchen.

Die Softdrink-, Bier-, Wasser- und Weinpakete können auch direkt am Schiff erworben werden.

Die aktualisierte Preisliste finden Sie hier: bitte klicken (Update 21.07.2010)

Die Preise sind ab sofort (Stichtag 24.02.2010) für Mittelmeer- und Nordland-Kreuzfahrten der Saison 2010/2011 gültig.

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